Nach erfolgreichem Studium mehrere
Abschlüsse
Die Studenten der HFAK können nach einem erfolgreichem Studium mehrere Abschlüsse erwerben. Primär ist die HFAK wie es der Name schon sagt eine Fachschule; also eine Technikerschule, an der die Studenten den Abschluss der staatlich geprüften Augenoptikerin beziehungsweise des staatlich geprüften Augenoptikers erwerben. Ebenso wie der Bachelor wird der Techniker-Abschluss im Europäischen Qualifikationsrahmen auf der Stufe 6 (von 8) eingestuft; der Abschluss der HFAK ist damit einem Bachelor gleichwertig. Auf der Grundlage der aktuell gültigen Handwerksordnung können sich Absolventen unserer Schule auch in die Handwerksrolle eintragen lassen und sind damit zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt – auch ohne Meistertitel
Bewerbung
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Zweiter vollwertiger Abschluss
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildungseignerprüfung, die noch während des Studiums an der HFAK erworben werden kann, ist der Absolvent der HFAK auch mit einem staatlichen Abschluss zur Lehrlingsausbildung befugt. Das Fach „Betriebs- und Arbeitspädagogik“ bereitet die Studenten in 120 Stunden auf diese Prüfung vor.
Die HFAK bietet zudem gemeinsam mit der Handwerkskammer allen Studenten die Möglichkeit, den Augenoptikermeistertitel nach einem verkürzten Verfahren im Rahmen der staatlichen Abschlussprüfung zu erwerben. Sie können somit zwei vollwertige Berufsabschlüsse an der HFAK erwerben.
Um die Augenoptik in Deutschland auch für die Zukunft „fit“ zu machen, wurde vom Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen zusammen mit mehreren Handwerkskammern als zusätzliche Qualifikation für alle Augenoptiker, die bereits in ihrem Beruf tätig sind, der Optometrist (ZVA) beziehungsweise Optometrist (HWK) geschaffen.
Biomedizinische Grundlagenfächer des Optometristen
In ihrem regulären Unterricht lernen die Studenten der HFAK bereits den größten Teil dessen, was in der Prüfung zum Optometristen vorausgesetzt wird. Die HFAK bietet interessierten Absolventen im Rahmen eines Wahlpflichtfaches die Möglichkeit, tiefergehende praktische Fähigkeiten und theoretische Kenntnisse vor allem in den biomedizinischen Grundlagenfächern des Optometristen, die für das Bestehen der Prüfung zum Optometristen erforderlich sind, zu erwerben.
Wahlpflichtfach Mathematik
Als weiterer Abschluss wird den Studenten, die erfolgreich das Wahlpflichtfach Mathematik absolviert haben, die Fachhochschulreife verliehen. Seit dem Jahr 2010 wird Technikern und Meistern, also auch den Absolventen der HFAK, ein allgemeines Hochschulzugangsrecht zuerkannt. Sie können folglich ohne zusätzliche Eignungstests jedes Fach ihrer Wahl an einer Universität oder an der Fachhochschule studieren.