Das Berufsbild des Augenoptikers hat seit dem sogenannten Screening-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2000, das dem Augenoptiker das Recht zur Messung des Augeninnendrucks und zur Prüfung des Gesichtsfeldes einräumte, eine nachhaltige Veränderung erfahren.

Die Tätigkeit des Augenoptikers beschränkt sich nach diesem Urteil nicht mehr nur auf die Anfertigung einer Brille oder die Anpassung von Kontaktlinsen. Der Augenoptiker wird auch dem gesteigerten Gesundheitsbedürfnis des modernen Menschen als erster Ansprechpartner in Sachen Auge und Sehen gerecht.
Seit vielen Jahren ist der Unterricht der HFAK darauf ausgerichtet, diesem Anspruch an das moderne Berufsbild des Augenoptikers, das unter dem Stichwort „Optometrisches Screening“ zusammengefasst werden kann, gerecht zu werden. Die Studenten werden während ihres Studiums an der HFAK mit der Anatomie und Physiologie des Auges vertraut gemacht. Sie lernen wichtige Augenerkrankungen, mit denen sie in ihrem beruflichen Alltag immer wieder konfrontiert werden können, kennen und wissen, wie diese das Sehen verändern können.

Spezielles Praktikum und Wahlpflichtfach
In einem speziellen Praktikum „Optometrisches Screening“ lernen die Studenten optometrische Screeningteste kennen und können diese dann verantwortungsbewusst anwenden; hierzu zählen unter anderem die Ophthalmoskopie (die Betrachtung der Netzhaut), die Messung des Augeninnendrucks, die Prüfung des Gesichtsfeldes, des Farbensehens, des räumlichen Sehens und weitere Funktionen des Auges.
Vertiefte Kenntnisse zur allgemeinen Pathologie und Anatomie sowie zur Pharmakologie oder Immunologie des Auges können die Studenten außerdem im Wahlpflichtfach „Optometrist“ erwerben.