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Förderungsmöglichkeiten

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Für die Fortbildung an der HFAK ist je nach persönlichen Voraussetzungen eine Förderung durch das Bundesausbildungsgesetz (BAföG), beziehungsweise durch das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) möglich. Informationen zum „Schüler- BAföG“ beziehungweise zum „Meister-BAföG“ erhalten Sie über die Ämter.

Verschiedene Fördermöglichkeiten und Darlehen

Die Gewährung der Förderung wird durch das Bundesausbildungsgesetz (BAföG), beziehungsweise durch das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) geregelt. Informationen erhalten Sie über die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte und über die Internetseiten www.bafoeg.bmbf.de

Zusätzlich stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Broschüre „Ausbildungsförderung“ zur Verfügung. Über das AFBG erhalten Sie Informationen bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung an Ihrem ständigen Wohnsitz sowie über die Internetseiten www.meister-bafoeg.info

Eine Broschüre „Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)“ erhalten Sie durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat Öffentlichkeitsarbeit, 53170 Bonn.

Ausführliche Informationen über weitere Fördermöglichkeiten und Darlehen können Sie sich aber natürlich auch von unserem Sekretariat zuschicken lassen (0221-348080, info@hfak.de). Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme auch unser Kontaktformular. 

Keine Studiengebühren

Die Höhere Fachschule für Augenoptik ist eine staatliche anerkannte Ersatzschule, deren Finanzierung die Landesregierung übernimmt. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) als Träger der HFAK übernimmt die Kosten, die vom Land nicht getragen werden. Zudem unterstützt er die Schule in unkomplizierter Weise in besonderen Situationen, zum Beispiel dann, wenn ein neues Gerät angeschafft werden muss. 

Dies alles versetzt die HFAK in die glückliche Lage, keine Studiengebühren von ihren Studenten verlangen zu müssen. Lediglich für Materialien, die in der Werkstatt oder im Kontaktlinsenpraktikum verbraucht werden, müssen sie pro Semester einen Materialkostenanteil von 62 Euro bezahlen.




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